Programm zur Stabilität und Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Kompetenz
Die Einkommensgrundlage im Betriebszweig Schaf- und Ziegenhaltung bildet der Tierbestand, das heißt die tierischen Produkte Milch, Fleisch und der Zuchttierabsatz.
In Zeiten von akuten Tierseuchenausbrüchen ist daher ein präventiver Schutz der Einkommensgrundlage notwendig um die betriebswirtschaftliche Kompetenz auf landwirtschaftlichen Familienbetrieben sicherzustellen sowie die Leistungen für die Gesellschaft aufrechtzuerhalten.
Durch das Land NÖ werden Mitglieder des Nö. Landeszuchtverbandes für Schafe und Ziegen finanziell unterstützt.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Niederösterreichischen Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen.
Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen beträgt der Förderbetrag maximal 5 € je beantragtem Tier.
Fördervoraussetzungen:
- schaf- oder ziegenhaltender Betrieb (mit LFBIS-Nr.) in Niederösterreich (Betriebssitz)
- Haltung von mindestens 10 Mutterschafen/Mutterziegen
- Mitgliedschaft beim Niederösterreichischen Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen
- Aktiver Schutz gegen Tierseuchen: Impfung BTV-3
- Tiere sind im Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS als geimpft erfasst
- Die Beantragung der Fördermittel ist rückwirkend bis 1. September 2024 zulässig
- Eine Beantragung von Fördermitteln ist für die Grundimmunisierung (1. Impfung) sowie Auffrischungsimpfungen (zeitlicher Abstand mind. 6 Monate) möglich bis das Paket ausgeschöpft ist (Anspruch wird gereiht nach dem Datum des Eingangs des Förderantrags im Niederösterreichischen Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen)
Die Mittelbereitstellung betrifft die Jahre 2025 bis 2027.
Die Beantragungsfrist ist jeweils der 15. Juni und 15. November. Die spätmöglichste Beantragung ist der 15. 11. 2027.
Empfangsstelle des Förderansuchens:
Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen
Linzerstraße 76, 3100 St. Pölten
schafzucht@lk-noe.at